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1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
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RubrikEinsatz zurück
ThemaUVV - Schutzbehauptung für vieles ???27 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW350975
Datum22.07.2006 16:27      MSG-Nr: [ 350975 ]11120 x gelesen

Geschrieben von Hubert Kohnen
Falls sich UVV's widersprechen, welche hat dann Vorrang?
Geschrieben von Christi@n PannierSie widersprechen sich nicht.
Beispiel. Ist die UVV Forsten für den FW Einsatz gültig? Falls ja, muß ich Feuerwehr- Schutzschuhwerk tragen oder schnittfeste Schuhe nach Forst? Okay, ist kein Widerspruch, aber eine Ergänzung, bzw. ein andere Aussage bezüglich des PSA.

Geschrieben von Hubert Kohnen
Wo steht, das der Einsatzleiter "Marscherleichterung" anordnen kann?
Nirgendwo.

Gibt es nirgends den Zusatz, das der EL anders befehlen kann?

Geschrieben von Hubert Kohnen
We kann ich begründen, das ......?
Geschrieben von Christi@n PannierGegenfrage: Wo steht, dass ich einen brauche?
Steht nicht geschrieben, das die Mindestausrüstung (4 Teilig) für jeden FA zur Verfügung gestellt werden muß und auch bei Übung und Einsatz zu tragen ist ?

Geschrieben von Hubert Kohnen
Habe erst kürzlich eine eigentlich gute PPT zum Thema UVV gesehen. Dort wurde erklärt das jedem FA eine 4 teilige Schutzausrüstung (Anzug, Helm, Stiefel, Handschuhe) zur Verfügung zu stellen ist und diese immer zu tragen ist

Geschrieben von Christi@n PannierVorschriften sind ein Punkt. Was irgendwer da rein interpretiert und in eine .ppt schreibt ein ganz anderer
Okay, die FUK aus XY Land gibt Hefte, Flyer, Broschüren, DVD's, Video usw, raus. Wenn dort irgendwo steht, das z.B. bei Ölspuren (allen Einsätzen) der Helm zu tragenist, handelt es sich dann um eine persönliche Meinung oder eine offizielle Aussage der FUK ?


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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