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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Alarmierung Analog -> POGSAG -> TETRA - war: Polizeireform Mittelfranken | 20 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 351041 | ||
Datum | 23.07.2006 01:00 MSG-Nr: [ 351041 ] | 7474 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Peter Schmid---
Die dort gemachten Aussagen halte ich gelinde gesagt für etwas seltsam. Es kann laut Beckstein nicht angehen, dass 50 Prozent des Bundesgebiets funkmäßig mit Digitalfunk versorgt werden, aber der Bund wesentlich weniger als die Hälfte der Gesamtkosten aufwenden möchte. Wenn Bayern heute schon eine so großflächige Netzversorgung für analoge HFuG (vermutlich nur für die Polizei?) betreibt, gehe ich davon aus, dass auch heute schon der Bund nur einen kleinen Teil aller Kosten für BOS-Funk in Bayern bestreitet... Dieser minimale Standard verhindert technisch das Funken innerhalb von Gebäuden. Das ist schlichtweg falsch. Wenn kein TMO möglich ist, wird DMO gefunkt. Genau wie auch heute schon. Nahezu 0% der Feuerwehreinsätze in Gebäuden werden heute Relaidgestützt abgearbeitet, trotzdem sind alle mit dem analogen Funk zufrieden. Beckstein bezeichnete es wörtlich ?als Witz?, einen digitalen Polizeifunk einzuführen, der innerhalb von Gebäuden nicht funktioniert. Diese Funktion müsse vor der Einführung auf jeden Fall noch sichergestellt werden, ansonsten würde er auf den ? so Beckstein - ?Digitalfunk light? verzichten. Es sollte kein Problem sein, dass kurzfristig jemand Herrn Beckstein die Taste für DMO zeigt ;-) Bayern erhöht deshalb auf eigene Kosten den GAN-Standard (GAN+X), um u.a. auch diesen Punkt sicherzustellen. Genau, wenn einzelne Anwender höhere Ansprüche haben, müssen sie die notwendigen Erweiterungen halt selber finanzieren. Das war doch schon von Anfang an klar, warum ist das jetzt plötzlich ein Problem?! So steht schon im GAN-Papier direkt nach den von Herrn Beckstein kritisierten Punkten: c) Im übrigen muss es möglich sein, dass die Bedarfsträger eine Funkversorgung entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse im Vergabeverfahren oder später eigenverantwortlich realisieren können. In diesem Zusammenhang muss auch eine Erweiterung auf die flächendeckende Funkversorgung für Handfunkgeräte in Gürteltrageweise, auch innerhalb von Gebäuden, technisch möglich sein. BTW bedeutet 'flächendeckende Netzversorgung für Handfunkgeräte auch in Gebäuden' noch lange nicht, dass dann dort auch automatisch Bandbreite für die Feuerwehr zur Verfügung steht. Erst recht nicht in der Größenordnung, wie das heutzutage im 2m-DMO der Fall ist.... Siehe auch hier S. 7 und 8 Na also, Seite 7, erster Absatz, letzter und vorletzter Satz. DMO ist also auch in Bayern bekannt ;-) Auf Seite 10 ist übrigens schön zu lesen, dass Bayern sich schon einige grundsätzliche Gedanken über die Umstellung gemacht hat: Erst Fahrzeugfunk, dann (später) Einsatzstellenfunk. Was zu erwarten war. Ob die Alarmierung aber wirklich schon in der ersten Phase umgestellt wird, bleibt wohl abzuwarten... Gruß, Henning | ||||
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