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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? | 27 Beiträge | ||
| Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / | 351059 | ||
| Datum | 23.07.2006 09:57 MSG-Nr: [ 351059 ] | 11188 x gelesen | ||
Moin, Mir wurde erklärt, das dies nicht nötig ist, da diese UVV Forsten generell durch die GUV - V A 1 in Kraft gesetzt wird und damit gültig ist. Das wurde uns als der Grundgedanke der praevention erklärt, die BUK als e.V. hat einen Pool von UVV und Regelwerken welche u.a. für besondere Gefährdungsgruppen u.a. Feuerwehr zusammengestellt worden sind, hier nur für Feuerwehr typische Arbeiten, ein Werkstadt, Leiststellen, Büro und Verwaltung werden seperat bewertet . Beispiel Du erstellst eine Arbeitsplatz bezogene Gefährdungsbeurteilung für einen FACC Controller ( Disponent ) da mußt du auch irgenwann feststellen das Bildschrimarbeitsplätze vorhanden sind welche nicht von einer direkten UVV oder Regelwerk behandelt werden. oder die Russ bildung durch Diesel Motoren in der Fahrzeug halle, reglet auch nicht die UVV, oder den speziellen umgang mit einem Ladekran, trozdem muß man diese Ojektiv als Gefährdungen erkennen und den Arbeitnehmer dageben schützen, siehe Arbeitsschutzgesetz. Also Feuerwehrstiefel oder Waldarbeiterschuhe ? JA weil ersten siehe oben und zweitens erwähnt die die FUKNRW explizit die UVV Forsten. Folgende Unfallverhütungsvorschriften der FUK NRW sind in Kraft und können heruntergeladen werden: Zum Beispiel in einem der obenstehenden Beiträge. Oder gelten Schrfitwerke der FUK's nicht als verbindlich ? Ein verstoß, auch ohne Unfall, ist eine Ordungswidrigkeit, siehe ensprchende Textstelle in der 1 und in der 53. Was bei einem Unfall darus wird ......? Gruß aus Hückelhoven Gerrit __________________________________________________ Info: Für eine Brandstiftung bekommt man keine Spendenquittung ! Seminar: BWL in „Non Profit“ Unternehmen | ||||
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