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RubrikEinsatz zurück
ThemaUVV - Schutzbehauptung für vieles ???27 Beiträge
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen351221
Datum24.07.2006 10:07      MSG-Nr: [ 351221 ]11161 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Ingo HornIch muss ehrlich zugeben, dass mir das in der UVV Feuerwehr jetzt noch nicht wirklich bewusst ins Auge gestochen ist?

Okay okay.. hab nix gesagt... und nochmal nen Blick in die UVV Feuerwehr geworfen... 32. Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VII) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Bestimmungen
des
? §3a Abs. 2 Satz 2,
? §3 in Verbindung mit §§ 4 Abs. 2 bis 4, 6 bis 12 oder
? §13 in Verbindung mit §§ 16, 21, 22 oder 31
zuwiderhandelt.


MfG

Ingo


--

"Egal, ob gute oder schlechte Verlierer... Hauptsache, wir feiern und die fahren nach Hause." [Lukas P.]

Juli 2007 - Eckhaubertreffen

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