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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | UVV - Schutzbehauptung für vieles ??? | 27 Beiträge | ||
| Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 351221 | ||
| Datum | 24.07.2006 10:07 MSG-Nr: [ 351221 ] | 11161 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Ingo Horn Ich muss ehrlich zugeben, dass mir das in der UVV Feuerwehr jetzt noch nicht wirklich bewusst ins Auge gestochen ist? Okay okay.. hab nix gesagt... und nochmal nen Blick in die UVV Feuerwehr geworfen... 32. Ordnungswidrig im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch MfG Ingo -- "Egal, ob gute oder schlechte Verlierer... Hauptsache, wir feiern und die fahren nach Hause." [Lukas P.] Juli 2007 - Eckhaubertreffen - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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