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RubrikEinsatz zurück
ThemaNicht genügende PSA - Überhose!!!23 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW351287
Datum24.07.2006 14:29      MSG-Nr: [ 351287 ]7095 x gelesen

Geschrieben von Michael ZelenyHabe mal folgende Aussage vom IM Bayern erhalten, ohne nen Kommentar abgeben zu wollen, vielleicht will jemand von Euch!!!!


wir haben zur Auffassung des LFV (der anscheinend zu der hier in einigen Punkten gleich ist) eine Stellungnahme abgegeben, die auch nach wie vor auf www.atemschutzunfaelle.de zu finden ist.
Ich sehe keinen Grund, deren Inhalt zu ändern!

Im Detail:

Geschrieben von Michael ZelenyLetztendlich wird die Frage, ob eine Überhose im Innenagriff notwendig ist,
landesweit nicht einheitlich beantwortet. Vielmehr handelt es sich um eine
Art "Streit der Gelehrten", denn für beide Entscheidungen gibt es Argumente.


Ich bin nicht "Gelehrt", aber ich mag keine "gebrannten Kinder"!
Ergo ist ein Wärmefenster - noch dazu an der Hose - nicht sinnvoll bzw. sogar gefährlich!


Geschrieben von Michael ZelenyKommt der Kommandant seiner Verpflichtung gemäß § 3 GUV-V A1 nach und
erzielt im Rahmen einer ordentlich durchgeführten Gefährdungsbeurteilung
unter Einbeziehung der Empfehlungen des BayGUVV das Ergebnis, dass eine
einlagige Hose für seine Einsatzzwecke ausreichend ist und dass das
einsatztaktische Vorgehen entsprechend gewählt wird, ist im Falle eines
dadurch verursachten Versicherungsfalls schwer vorstellbar, dass hier ein
Regressverfahren eingeleitet wird, da weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit vorliegen.


Klar, wenns außen brennt, braucht man auch keine Überhosen. Für den IA führt die ordentliche Gefährdungsbeurteilung in jedem Fall zu einem anderen Ergebnis als "leichte Hosen"...


Geschrieben von Michael Zelenyist im Falle eines
dadurch verursachten Versicherungsfalls schwer vorstellbar, dass hier ein
Regressverfahren eingeleitet wird, da weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit vorliegen.
Eine pauschale Antwort ist jedoch kaum möglich, da letztendlich der konkrete
Fall geprüft werden muss.


Käme es bei konsequenter Gefährdungsbeurteilung trotzdem zu einem Unfall am Bein (also z.B. Außenangriff, Gasflasche platzt, fliegt durch die Gegend und landet am Bein eines "leichten-Hosen-Trägers", so wäre das m.E. in jedem Fall problemlos in der Haftungsfrage.
Wenn aber bei einem geplanten IA und den dadurch bekannten Gefahren eine schwere Verbrennung an den Beinen erfolgt, weils eine Durchzündung gibt und da jedes Wärmefenster sinnlos (vgl. Untergrombach!) bzw. zur gefährlichen Hitzeschutzlücke wird, dann seh ich das persönlich ganz anders!
ICH würde da durchaus grobe Fahrlässigkeit unterstellen, weil wir jetzt schon viele Jahre darüber diskutieren und viel genug passiert ist.


Geschrieben von Michael ZelenyInsbesondere zur Frage der Gefährdungsbeurteilung möchte in den Hinweis
nicht versäumen, dass diese auch durch die neue DIN EN 469 (2006)
beschrieben wird und die vfdb derzeit an einer Richtlinie arbeitet, die als
Hilfestellungen für die Feuerwehren entsprechende Einsatzszenarien
beleuchtet und beispielhafte Gefährdungsbeurteilungen anbieten wird.


KLar, aber da kommt doch für den IA das gleiche bei heraus....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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