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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Was zählt als Einsatz? - war Polizeireform Mittelfranken | 10 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 351329 | ||
Datum | 24.07.2006 17:12 MSG-Nr: [ 351329 ] | 3869 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sascha Tröger Hier habe ich durchaus Spielraum, wenn ich denn möchte. Die Bäume kann man als ein Einsatz "Hauptstr." aber auch als bspw. 2 Einsätze "Hauptstr. 17" u. "Hauptstr. 27" schreiben. Typische Betrachtungsweise von FA, die aber auch gar keine Ahnung haben von Abfassung von Einsatzberichten, hier Hilfeleistungsbericht, sowie den Verwaltungsrechtlichen Folgen davon, nämlich ggf. kostenpflichtige Abrechnung des Einsatzes. Wenn man natürlich meint, das würde nur gemacht, um auf HP's mit Zahlen zu glänzen, dann bleib' in dem Glauben. Fällt in der Hauptstraße 17 Bauer Müllers Baum auf die Straße, und das LF mit 1/5 rämt den weg, ist das eine Hilfeleistung, Kostenrechnung aus dem Einsatz aus Zeitraum, eingesetzter Mannschaft und Gerät an Bauer Müller. Die andere Einsatzstelle fünf Häuser weiter am städtischen Kindergarten, anderes Fahrzeug oder von mir aus auch im Anschluss mit selbigem Fahrzeug, andere bzw. neue Einsatzstelle mit neuem Auftraggeber/Kostenpflichtigem. Du darfst mir glauben, dass es ganz schnell einen Widerspruch gegen eine Rechnung gibt, wenn die auf unvollständigen bzw. falsch abgefassten Einsatzberichten beruht. Geschrieben von Sascha Tröger Bei einer Ölspur, die der LKW nur in Linkskurven durch den Ort zieht, sind das doch auch nicht x-Einsatzstellen, oder? Toller Vergleich ... natürlich bei kausalem Zusammenhang eine Ölspur, da ein Verursacher. MkG, Sven | ||||
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