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Feuerwehr-Unfallkasse
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWegeunfall10 Beiträge
AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz351393
Datum25.07.2006 09:17      MSG-Nr: [ 351393 ]5464 x gelesen

Geschrieben von Daniel Metzger Aber erst beim Verlassen des häuslichen Bereiches- sprich ab der Haustür...
Stimmt für den unmittelbar mit dem Feuerwehrdienst zusammenhängenden Weg.

Geschrieben von Daniel Metzger Dacht immer es geht ab Alarmierung, egal wo man sich befindet!
Stimmt für Alarmierungen, also nicht falsch gedacht.
Geschrieben von FUK NRWNoch weiter geht der Schutz bei einer Alarmierung. Sie stellt eine starke Stressbelastung dar mit deutlich höheren Unfallgefahren.
Daher beginnt hier der Versicherungsschutz sofort ab dem Zeitpunkt der Alarmierung.



mkG
Günther

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