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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWegeunfall10 Beiträge
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz351402
Datum25.07.2006 09:56      MSG-Nr: [ 351402 ]5691 x gelesen

Geschrieben von Christi@n PannierDer Versicherungsschutz auf Wegen beginnt mit dem Verlassen des Hauses (nicht der Wohnung!) und endet mit Betreten des Firmengeländes.
Das ist soweit klar und war mir auch bekannt!

Geschrieben von Christi@n PannierBei freiwilligen FA beginnt abweiched davon der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Alarmierung.
Also hatte ich doch Recht. D.h. wenn ich mir auf dem Weg vom Wohntimmer/Schlafzimmer/... zum Auto beispielsweise den Arm brechen würde, wäre das ein Wegeunfall, der über die Unfallkasse abgedeckt ist!??


MfG
Daniel

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