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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wegeunfall | 10 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 351402 | ||
Datum | 25.07.2006 09:56 MSG-Nr: [ 351402 ] | 5691 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Der Versicherungsschutz auf Wegen beginnt mit dem Verlassen des Hauses (nicht der Wohnung!) und endet mit Betreten des Firmengeländes. Das ist soweit klar und war mir auch bekannt! Geschrieben von Christi@n Pannier Bei freiwilligen FA beginnt abweiched davon der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Alarmierung. Also hatte ich doch Recht. D.h. wenn ich mir auf dem Weg vom Wohntimmer/Schlafzimmer/... zum Auto beispielsweise den Arm brechen würde, wäre das ein Wegeunfall, der über die Unfallkasse abgedeckt ist!?? MfG Daniel | ||||
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