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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWegeunfall10 Beiträge
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern351405
Datum25.07.2006 10:07      MSG-Nr: [ 351405 ]5732 x gelesen

Hallo!


Geschrieben von Daniel MetzgerAlso hatte ich doch Recht. D.h. wenn ich mir auf dem Weg vom Wohntimmer/Schlafzimmer/... zum Auto beispielsweise den Arm brechen würde, wäre das ein Wegeunfall, der über die Unfallkasse abgedeckt ist!??

Ist mir auch so bekannt, wohl gemerkt nur bei Alarmierung.
Wenn Du Dich zu sonst einer Veranstaltung der FF begiebst, beginnts erst an der Haustüre!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin




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