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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wegeunfall | 10 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern | 351405 | ||
Datum | 25.07.2006 10:07 MSG-Nr: [ 351405 ] | 5732 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Daniel Metzger Also hatte ich doch Recht. D.h. wenn ich mir auf dem Weg vom Wohntimmer/Schlafzimmer/... zum Auto beispielsweise den Arm brechen würde, wäre das ein Wegeunfall, der über die Unfallkasse abgedeckt ist!?? Ist mir auch so bekannt, wohl gemerkt nur bei Alarmierung. Wenn Du Dich zu sonst einer Veranstaltung der FF begiebst, beginnts erst an der Haustüre! Gruß Michael " Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr! Das wäre traurig." Steve Martin | ||||
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