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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Beseitigung von Ölspur mit Schaummittel | 13 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 351470 | ||
Datum | 25.07.2006 15:30 MSG-Nr: [ 351470 ] | 8285 x gelesen | ||
ja, also BMI von 1985 schreibt unter 3.3.1 folgendes zusammengefasst: Es sollen gut abbaubare waschaktive Substanzen ( Seife, anionische Tenside) verwendet werden zB Hostapur SAS 30, Texapon N 25, Ellen NS 242... Bei Bedarf kann auch auf handelsübliche Geschirrspülmittel zurückgegriffen werden wie Pril, Spüli, Palm-olive... Kaltreiniger soll aus Gewässerschutzgründen nicht verwendet werden... Synthetische Schaummittel sollen wg der Stabilisierungszusätze und der Schaumbildung nicht verwendet werden, in Wasserschutzgebieten dürfen sie nicht verwendet wrrden. Proteinschaummittel haben nur geringe Reinigungswirkung und sind auszuschließen. Das halbaktuelle Merkblatt der LTWS schreibt: Einsatz eines Wassrer-Tensidgemischs. Konzentration laut Hersteller, kein reines Tensid verwenden, weil dieses nicht genug Öl emulgieren kann. Tensid muß den Anforderungen des Wasch- und Reinigungsmittelgesezes entsprechen. Schaumlöschmittel sollen deshalb nicht verwendet werden. Geprüfte Reinigungsmittel sind in der LTWS Schrift Nr. 15 gelistet D.h. - man kann das sicherlich außerhalb eines wWsserschutzgebietes, aber der Weisheit letzter Schluß ist das nicht... Gruß LP | ||||
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