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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaReporter mit Mistgabel verjagt14 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW351504
Datum25.07.2006 18:56      MSG-Nr: [ 351504 ]6587 x gelesen

Die Presse übertreibt es in den letzten Jahre auch immer mehr. Ich kann mich z. B. an folgende Anfragen erinnern:

- Könnten sie den Spreizer nochmal für's Bild ansetzten?

- Gehen sie mir mal aus dem Bild?

- Sie bekommen Geld von mir, wenn Sie mit meiner Kamera Innenaufnahmen vom Brandort machen.

- u.s.w.

Der Landwirt befand sich sicher in einer Ausnahmesituation und dann treibt sich auch noch das Pressevolk auf dem Hof rum. Der Hof zählt gesetzlich klar zum befriedeten Besitztum und unterliegt Art. 13 GG. Von daher kann der Landwirt die Pressevertreter vom Hof verweisen.

Früher gab es da noch einen sog. Ehrenkodex der Presse den ich in der heutigen Zeit bei vielen Pressevertretern vermisse. ( leider )

so long

Jürgen


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