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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

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RubrikAtemschutz zurück
ThemaBeantragung von LA für Inselfeuerwehr28 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen351533
Datum25.07.2006 21:07      MSG-Nr: [ 351533 ]11990 x gelesen

Hallo erstmal,

für 300 bar spricht die halbierte Flaschenzahl , sprich weniger Prüfkosten...

Wenn man den ordnungsgemäßen zeitlichen Ablauf der Wiederinbetriebnahme (Reinigung, Desinfektion, Prüfung + Transportzeit) darstellt, wird wohl schnell klar, daß eben in dieser Zeit kein einsatzbereiter PA zu Verfügung steht...

Allerdings müßtest Du Deine Kompetenzen bzw. die von Dir durchzuführenden Arbeiten klar definieren, weil eine anderer LA eigentlich eine Prüfung mit dem PA zusammen erfordert...

Aber da kommen hoffentlich noch weitere Fachmeinungen zur aktuellen Vorschriftenlage oder mal www.atemschutz.org
Gruß LP



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