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Jugendfeuerwehr
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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaLeistungsspange - Erwerb auch mit Grundlehrgang16 Beiträge
AutorRemm8er 8M., Hamburg / Hamburg351713
Datum26.07.2006 15:14      MSG-Nr: [ 351713 ]10519 x gelesen

Hallo Susanne,

wie hier schon soweit erklärt wurde haben die Kriterien für die Teilnahme an einer Leistungsspangenabnahme nichts mit dem Grundlehrgang zu tun. Wenn es bei euch so üblich ist dass ältere Jugendliche in eurer JF schon während ihrer JF-Zeit die Grundausbildungslehrgänge absolvieren ist das kein Thema. Entscheidend ist, wie schon erwähnt wurde, dass der Jahrgang stimmt, der Jugendliche mind. 1 Jahr in der JF ist und dass der Jugendliche lt. Mitgliedsausweis Mitglied in der Jugendfeuerwehr ist.

@Sven: Der Jugendfeuerwehr-Mitgliedsausweis wurde schon immer vom Leiter der Feuerwehr mit Datum und Unterschrift im dafür vorgesehenen Feld bei Austritt oder Übertritt in die Einsatzabteilung entwertet. Sollte die Leistungsspange erworben worden sein dient er dann lediglich nur noch als Urkunde über den Erwerb der Leistungsspange.


...und wieder zurück zu @Susanne: Sollte dies bereits bei den alten zur besseren Ablage gelochten Ausweisen so geschehen und der Jugendliche "eigentlich" offiziell aus der Jugendfeuerwehr ausgeschieden und in die Einsatzabteilung übergetreten sein, wäre das ja schon "eigentlich" Betrug wenn in den nachträglich neu angefertigten Ausweisen dann die Übernahme nicht dokumentiert wird. Auf der anderen Seite ist das natürlich auch etwas sehr kleinlich. Der Jugendliche könnte ja theoretisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Mitglied der JF sein. Soll man dann, in den Bundesländern in denen man bereits ab 16 in die Einsatzabteilung wechseln könnte, so lange warten (wo man gerade in dem Alter dann ja auch richtig heiß drauf ist den ollen Plastikhelm in die Ecke zu schmeißen und einen richtigen tragen zu dürfen : o ) nur um die Leistungsspange noch machen zu können ?!?!?!

Der Abnahmeberechtigte für die Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr (bin ich selbst einer von zwei in unserem kleinen Bundesland Hamburg) muss sich natürlich auf die Richtigkeit der Jugendfeuerwehr-Mitgliedsausweise verlassen können. Das ist ja sein einziges Dokument welches ihm an dem Tag vorgelegt wird. Ob der Jugendliche bereits in dem fortgeschrittenen (Jugendfeuerwehr-)Alter dann bereits zusätzlich in der Einsatzabteilung mitmacht interessiert eigentlich nicht die Bohne, so lange im Ausweis halt kein Über- oder Austritt dokumentiert ist.

Grüße aus Hamburg
Remmer



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