| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Ist doch nur ein Melder! | 64 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 351831 | ||
| Datum | 26.07.2006 23:52 MSG-Nr: [ 351831 ] | 16478 x gelesen | ||
| Themengruppe: | ||||
N'Abend, geschrieben von Sascha Tröger: Als was zählen darin BMA-Auslösungen, bei denen dieser ein Feuer "vorgegaukelt" wurde, also Staubentwicklung durch Baumaßnahmen, Zigarettenqualm usw? Die BMA hat ja in diesen Fällen korrekt ausgelöst. Realmeldung oder Fehlauslösung? Zitat: "Dei Spalte "BMA real" gibt die Fäller wieder, bei denen die Feuerwehr effektiv tätig wurde und sich die Tätigkeit nicht nur auf die Kontrolle und das Zurückstellen der Anlage beschränkte." BTW: Bei Staub oder Zigarettenqualm hat die BMA natürlich korrekt gearbeitet - super! - brennen tut's aber trotzdem nicht! Wo ist also letztlich der gewaltige Unterschied? Gruß Daniel | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|