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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt Besatzung | 72 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 352122 | ||
Datum | 28.07.2006 09:00 MSG-Nr: [ 352122 ] | 23622 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ralf Schneiders und im Privat Pkw braucht man ja auch ne Freisprechanlage!! Ist so nicht korrekt. Auch im Privat-PKW braucht man keine Freisprechanlage für Funk. Lediglich für Mobiltelefone ist sie vorgeschrieben. Eine Richtlinie, ab wie vielen Personen ausgerückt werden darf, gibt es in der Form nicht. Das sind interne Festlegungen der Wehr bzw. ist auf Ebene der zuständigen (Verbands-)Gemeinde geregelt. Wenn das Fahrzeug rein als Wasserlieferant eingesetzt wird und Kameraden der Wehr, die es hinzugerufen hat, schon vor Ort sind, kann durchaus, vor allem, wenn unsicher ist, ob noch Personal kommt, auch mal mit einer Person ausgerückt werden. Gruß, Michael | ||||
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