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| Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
| Thema | Überhosen in NDS: Sind FUK und Dienstkleidungsverordnung bindend? | 17 Beiträge | ||
| Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 352185 | ||
| Datum | 28.07.2006 14:11 MSG-Nr: [ 352185 ] | 5741 x gelesen | ||
Hallo! Was willst Du uns mit diesem Beitrag sagen? Die Gemeindewehr (ich vermute mal, das soll eine FW mit Grundausstattung also TSF/TSF-W sein) bereitet nur die WV vor, der Innenangriff wird nur von der Stützpunktwehr durchgeführt, weil die Gemindefeuerwehr nicht über Atemschutzgeräte/Atemschutzgeräteträger verfügt. In diesem Fall ist auch keine Einsatzkleidung nach EN 469 nötig, da die Einsatzkräfte der Gemeindefeuerwehr gar nicht im IA eingesetzt werden. Oder willst Du mit deinem Beitrag sagen, dass EN 469 Kleidung nicht erforderlich ist, wenn mit Wasser am Rohr vorgegangen wird. In diesem Fall bin ich anderer Meinung. Ab der Rauchgrenze sollte immer mit Wasser am Rohr vorgegangen werden. Hierbei ist auch immer ? sofern vorhanden ? die Schutzkleidung nach EN 469 (also (Über-)Jacke und -hose) und Flammschutzhaube zu tragen. Gruß Stephan | ||||
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