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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt Besatzung | 72 Beiträge | ||
Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 352255 | ||
Datum | 28.07.2006 21:14 MSG-Nr: [ 352255 ] | 23594 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Ralf Schneiders--- Oh man,wat hab ich denn hier für eine Welle losgetreten? Damit muss man hier immer rechnen :-))) Irgendwo lebt ein Forum ja auch von so etwas ;) Ich wollte doch nur wissen ,ob das Gesetzlich geregelt ist. Wie schon geschrieben ist es das nicht. Wäre imho auch schwierig da einen passenden Gesetzestext zu formulieren. "Schlagkräftig" im Bezug auf Mannschaftsstärke variiert je nach Einsatzsituation und die ( fiktive )Vorschrift, alle Fahrzeuge dürfen nur noch voll besetzt ausrücken, würde zu einem ungeahnten Boom bei Fahrzeugen mit Trupp- und Staffelkabine führen :D Kuhglocken statt hupende 3er BMW => danke Schweiz! | ||||
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