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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatzfahrt Besatzung72 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg352260
Datum29.07.2006 08:30      MSG-Nr: [ 352260 ]23637 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Ralf Schneiders

Oh man,wat hab ich denn hier für eine Welle losgetreten?

"Die ich rief, die Geister, Werd ich nun nicht los !"
(Goethe)

Ich wollte doch nur wissen ,ob das Gesetzlich geregelt ist.

Ist es nicht, aber eine Funktion erfüllt ein FW-Fahrzeug nur mit der notwendigen Mannschaft und Gerät (siehe diverse FwDVen). Wobei man bei der Mannschaft verschiedene Maßstäbe anlegen kann; m.E. erfüllt aber eine Besatzung von nur einem FW-Angehörigen -von ganz seltenen Ausnahmefällen, Situationen, Notfällen abgesehen- dies nicht.
Könnte mir aber nicht vorstellen, dass von unserer FF ein Fahrzeug (TLF, DLK, GW A/S, RW) mit nur einem FW-Angehörigen (und ohne PSA) zu einem Überlandeinsatz ausrücken würde. Bezüglich der Besatzungsstärke kann ich mich auch nicht erinnern, dass die LSt irgendwann schon mal Vorgaben gemacht hätte.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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