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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Aufbau der Öffentlichkeitsarbeit zentraler gestalten? | 16 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 352261 | |||
Datum | 29.07.2006 08:32 MSG-Nr: [ 352261 ] | 7556 x gelesen | |||
Und die Wehren konnten auswählen, ob und was sie selbst machen wollen, und wann bzw. bei welchem Stichwort die nterstützung auf Landkreisebene dazu alarmiert werden soll. Inweiweit gab es klare Kompetenzabsprachen mit den Trägern der Feuerwehren und (wenn vorhanden) deren Pressesprechern? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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