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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaLeistungsspange - Erwerb auch mit Grundlehrgang16 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen352313
Datum29.07.2006 13:46      MSG-Nr: [ 352313 ]10130 x gelesen

Da steht nix von einem Austritt mit 18.
Ich suche gerade noch nach einer ordentlichen Quellenangabe für meine Bahuptung, dass Mitglieder einer JF bis 27 Jahre alt sein können


Versuch es doch mal mit dem KJHG sowie den dauf basierenden Rechtsnormen.

Wobei ich immer noch der Ansicht bin, daß die durch das KJHG und deren nachfolgendem Recht gemachten Forderungen für eine JF zumeist nicht sauber umzusetzen sind und zuweile auch dem geltenden Landesgesetzen bzw. kommunalem Recht entgegenstehen.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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