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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Leistungsspange - Erwerb auch mit Grundlehrgang | 16 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 352313 | |||
Datum | 29.07.2006 13:46 MSG-Nr: [ 352313 ] | 10130 x gelesen | |||
Da steht nix von einem Austritt mit 18. Versuch es doch mal mit dem KJHG sowie den dauf basierenden Rechtsnormen. Wobei ich immer noch der Ansicht bin, daß die durch das KJHG und deren nachfolgendem Recht gemachten Forderungen für eine JF zumeist nicht sauber umzusetzen sind und zuweile auch dem geltenden Landesgesetzen bzw. kommunalem Recht entgegenstehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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