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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Leistungsspange - Erwerb auch mit Grundlehrgang | 16 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 352351 | ||
Datum | 29.07.2006 18:05 MSG-Nr: [ 352351 ] | 10238 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Annette Stoll Ich suche gerade noch nach einer ordentlichen Quellenangabe für meine Bahuptung, dass Mitglieder einer JF bis 27 Jahre alt sein können Wie schon erwähnt, das mit den 27 Jahren basiert auf dem KJHG. Man kann nemlich aus diversen Quellen (Landesjugendpläne, Jugendringe etc.) Gelder für die JF-Arbeit für Mitglieder bis zu diesem Alter bekommen (Und die Feuerwehren machen durchaus Gebrauch davon), wir unterscheiden hier im Kreis "Zuschussmäßig" unter JF-Angehörige bis 17 Jahre und "Junge FW-Angehörige" bis 27 Jahre. In BaWü werden Eintritts- und Austrittsalter zur JF nur durch die örtliche Feuerwehrsatzung geregelt; meist von 10 bis 17 Jahre; in unserer FF endet die Mitgliedschaft in der JF lt. unserer Satzung mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, lt. Statistik des DFV gibts z.B. in BaWü nur 92 (!) JF-Angehörige über 18 Jahre, bundesweit werden nur 791 über 18-Jährige genannt. Also sind dies bei ca. 260.000 JF-Angehörige bundesweit nur ca. 3 °/oo der gesammten JF- Angehörigen, deshalb finde ich diese Diskussion müßig. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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