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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaJuristische Def. Einzelfall ?5 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW352687
Datum31.07.2006 19:08      MSG-Nr: [ 352687 ]4074 x gelesen

Hallo Christian,

für eine Definition wäre mal wichtig, zu wissen in welchem Zusammenhang Du nach dem Stichwort "Einzelfall" suchst. Die Definition eines Begriffes, kann doch sehr unterschiedlich sein, selbst innerhalb ein und desselben Gesetzes, so z.B. der Gewaltbegriff oder die "rechtswidrig" im Strafrecht.
Ich tippe mal Du meinst den Einzelfall nach UVV?

Gruß
Sven



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