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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Juristische Def. Einzelfall ? | 5 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 352687 | ||
Datum | 31.07.2006 19:08 MSG-Nr: [ 352687 ] | 4074 x gelesen | ||
Hallo Christian, für eine Definition wäre mal wichtig, zu wissen in welchem Zusammenhang Du nach dem Stichwort "Einzelfall" suchst. Die Definition eines Begriffes, kann doch sehr unterschiedlich sein, selbst innerhalb ein und desselben Gesetzes, so z.B. der Gewaltbegriff oder die "rechtswidrig" im Strafrecht. Ich tippe mal Du meinst den Einzelfall nach UVV? Gruß Sven | ||||
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