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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaJuristische Def. Einzelfall ?5 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW352736
Datum31.07.2006 23:13      MSG-Nr: [ 352736 ]4116 x gelesen

Hi Sven,

Geschrieben von Sven TönnemannDie Definition eines Begriffes, kann doch sehr unterschiedlich sein, selbst innerhalb ein und desselben Gesetzes, so z.B. der Gewaltbegriff oder die "rechtswidrig" im Strafrecht.

Eijeijei :-(.

Geschrieben von Sven TönnemannIch tippe mal Du meinst den Einzelfall nach UVV?

Rrrichtig!


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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