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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Juristische Def. Einzelfall ? | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 352736 | ||
Datum | 31.07.2006 23:13 MSG-Nr: [ 352736 ] | 4116 x gelesen | ||
Hi Sven, Geschrieben von Sven Tönnemann Die Definition eines Begriffes, kann doch sehr unterschiedlich sein, selbst innerhalb ein und desselben Gesetzes, so z.B. der Gewaltbegriff oder die "rechtswidrig" im Strafrecht. Eijeijei :-(. Geschrieben von Sven Tönnemann Ich tippe mal Du meinst den Einzelfall nach UVV? Rrrichtig! Gruß, Christian Rieke "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom." (Albert Einstein) ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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