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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Untersuchungsbericht Tübingen ist online | 91 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8S., Lüdenscheid / | 352825 | ||
| Datum | 01.08.2006 12:25 MSG-Nr: [ 352825 ] | 31008 x gelesen | ||
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auch im Reutlinger Generalanzeiger kommt heute ein Bericht: Brand - Anonyme Anzeige gegen den Kommandanten Verdacht ausgeräumt? TÜBINGEN. Die Unfall-Kommission kommt zu dem Schluss, weder Kollegen noch Einsatzleitung hätten sich etwas vorzuwerfen. Die Justiz denkt offenbar ähnlich. Im Falle der beiden in Tübingen ums Leben gekommenen Feuerwehrmänner soll das Verfahren gegen den Feuerwehrkommandanten nach Informationen aus Justizkreisen eingestellt werden. Gegen Michael Oser war nach dem Brand in einem Fachwerkhaus in der Reutlinger Straße im Dezember 2005 eine anonyme Anzeige wegen fahrlässiger Tötung eingegangen. »Dazu kann ich mich momentan nicht äußern«, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Walter Vollmer am Montag der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dem am Samstag veröffentlichten Bericht der Unfall-Kommission zufolge kam es zu dem Unglück wegen ungenehmigter baulicher Konstruktionen im Haus (wir berichteten). Eine Flurwand hatte den Flammen keinen Widerstand entgegengesetzt. Die Rückzündung, die das Feuer auflodern ließ, sei nicht vorhersehbar gewesen. Den beiden Feuerwehrleuten, die als Atemschutztrupp ins Gebäude eingerückt waren, um notfalls Menschen zu bergen, ist durch die Flammen der Rückzug versperrt worden. Die bereits losgeschickte Ablösung kam nicht mehr hoch. Den beiden Männern im Gebäude ging wenigen Minuten später die Atemluft aus. Die machtlosen Retter konnten ihre Kameraden nur noch tot bergen. Nach Angaben der Kommission war nicht der geplatzte Schlauch der beiden Männer Schuld. Auch mit funktionierender Schaum-Zufuhr hätten Kurt Schwägerle und Andreas Mang keine Chance gehabt, betonte die neunköpfige Experten-Kommission. »Diese Erkenntnisse kennen wir natürlich. Sie werden bei unseren Ermittlungen berücksichtigt«, sagte Vollmer. »Wir ermitteln ja nicht nur gegen den Kommandanten, sondern auch gegen die Hauseigentümerin wegen Nichteinhaltung von Brandschutzvorschriften und gegen den mutmaßlichen Verursacher des Brandes.« In dem Gebäude hatten sich Aschereste entzündet. (dpa/-jk) Quelle: Reutlinger Generalanzeiger ....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!.... | ||||
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