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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Setzt sich die Notfallmeldung MAYDAY durch? | 20 Beiträge | ||
| Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 352890 | ||
| Datum | 01.08.2006 18:38 MSG-Nr: [ 352890 ] | 8459 x gelesen | ||
In NRW gibt es ja seit einigen Jahren eine modulare Grundausbildung. M.E. wird nicht umsonst wird die Reihenfolge Modul 1 - Modul Funk - Modul 2 - Modul Atemschutz - Modul 3 - Modul 4 vorgegeben. Ich habe als Gesamtausbilder zwei komplette Modulausbildungen durchgeführt. Und es hat sich bewährt. Wenn im Modul Funk das MAYDAY gelehrt wird, wird es sich beim Modul Atemschutz wiederholen - Dann im Modul 3 (Brandbekämpfung) kann unter Atemschutz weiter ausgebildet werden und auch das MAYDAY angewendet werden. Leider haben noch immer einige Leiter der Feuerwehr die Meinung, das die jungen Burschen (und Mädels) erst mal die Grundausbildung (Schläuche rollen) machen solln. bevor die ein Atemschutzgerät anfassen dürfen. Und bevor es jetzt Mißverständnisse gibt. Erst wenn die komplette Ausbildung abgeschlossen ist, durften die Kameraden unter Atemschutz eingesetzt werden. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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