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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Setzt sich die Notfallmeldung MAYDAY durch? | 20 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 352895 | ||
| Datum | 01.08.2006 19:01 MSG-Nr: [ 352895 ] | 8204 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Krupp Ich hab aber leider den Einfruck, dass sich diese Form der Notfallmeldung, dem langsamen Entwicklungslauf der Feuerwehrwelt folgend, noch nicht besonders durchgesetzt hat. Dann läuft in den Wehren in denen das nicht umgesetzt wurde wohl grundsätzlich bei der Aus-/ Fortbildung etwas schief. Geschrieben von Sebastian Krupp Weder auf meinem Sprechfunklehrgang, noch auf dem AGT-Lehrgang, wurde diese Notfallmeldung angesprochen (und bei beiden war die Meldung in der FwDV 7 bereits aufgenommen, ich bin ja noch jung...). Dann sollte da mal die zuständige Aufsicht die Qualität der Ausbldung kritisch überprüfen und ggfs. einschreiten, wenn so elementare Dinge nicht vermittelt werden. Geschrieben von Sebastian Krupp Habs schon bei einer Übung erlebt, dass unser ATrupp "verunglücken" sollte, dann haben wir die Notfallmeldung in dieser Form abgegeben, die wenigsten draußen wussten damit was anzufangen, und hinterher wurden wir gefragt was den dieser "ausländische Kauderwelsch" solle, wir hätten unsere Aufgabe doch etwas ernster lösen können... Wird das bei Euch in der Wehr nicht ausgebildet? Geschrieben von Sebastian Krupp Wie sieht eure Erfahrung mit dieser Notfallmeldung aus? Wir führen unsere 2. Pflichtübung nach DV 7 nach eine einheitlichen Muster durch. Darin enthalten ist zusätzlich die jährliche Untereisung in den Atemschutz. Und die Übung besteht aus einer praktischen Notfallübung in der ein verunglückter AGT gemäß unserem AT-Notfallkonzept gerettet werden muß. Das machen wir jetzt im 5. oder sogar 6. Jahr. Damit angefangen haben wir also schon bevor die DV 7 neu das rausgebracht hat. Und es wird auch jährlich das Thema Notruf abgehandelt. Bei uns kann also niemand als 2. Übung irgend eine normale Übung, eine Übung unter CSA (die ist bei uns zusätzlich zu bringen) oder gar einen Einsatz unter AT anrechnen. Und wer diese 2. Übung nicht macht, der ist eben sein "A" los. Man muß es den Leuten eben nur auch entsprechend ausbilden. Woher sollen sie es denn sonst wissen. Geschrieben von Sebastian Krupp Wie sieht bei euch in den Wehren allgemein die Notfallausbildung aus (man kann ja nicht bei jeder Übung eine komplette Rettungsaktion einplanen, sonst verliert man den Überraschungseffekt)? s.o. Jeder AGT ein Mal im Jahr. Auch AGT die zusätzlich in anderen Wehren tätig sind und dort ihre sonstigen Fortbildungen fahren. Für uns zählt nur unsere Übung. Denn damit ist sichergestellt, daß wir Ausbilder jeden AGT mindestens ein Mal im jahr in die Finger bekommen. Damit ist zum einen ein einheitlicher Mindestausbildungsstand sichergestellt, zum anderen kann ich jedes Jahr Neuerungen im Bereich Atemschutzeinsatz vermitteln, so daß jede Neuerung spätestens am Ende de Jahres jeden AGT erreicht hat. Und in die normalen Zugübungen werden ab und zu eben AT-Notfälle eingespielt. manchmal durch die Übungsleitung, manchmal zum Entsetzen der Übungsleitung auch mal selbständig durch die Teilnehmer (nach dem Motto "ich glaub ich leg mich mal eben hin und bin bewußtlos..."). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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