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RubrikAtemschutz zurück
ThemaModulausbildung NRW (was: Setzt sich die Notfallmeldung MAYDAY durch?)19 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW352915
Datum01.08.2006 21:23      MSG-Nr: [ 352915 ]11906 x gelesen

Geschrieben von ---Hubert Kohnen---
In NRW gibt es ja seit einigen Jahren eine modulare Grundausbildung. M.E. wird nicht umsonst wird die Reihenfolge Modul 1 - Modul Funk - Modul 2 - Modul Atemschutz - Modul 3 - Modul 4 vorgegeben.


Geschrieben von Henning KochEine solche Vorgabe ist mir nicht bekannt.
Im Gegenteil soll laut TM-Lernzielkatalog die Lehrgänge Sprechfunk und Atemschutz im dritten Jahr (also nach allen 4 Modulen) durchgeführt werden, mit der Option, diese zwischen dem 2. und dem 3. Modul durchzuführen.

Dann haben wir einen anderen Lernzielkatalog. Hier ein Auszug Stand 04.03.2002
Geschrieben von Lernziele für die Ausbildung zum Truppmann
(Freiwillige Feuerwehr) Die Sprechfunkausbildung und die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger können bereits innerhalb der zweijährigen Ausbildung zum Truppmann durchgeführt werden, auch wenn noch nicht alle Module abgeschlossen sind. Es sollte aber mit der Sprechfunkausbildung nicht vor Abschluss des ersten Moduls und mit der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nicht vor Abschluss des zweiten Moduls begonnen werden. In diesem Fall ist es zweckmäßig, die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger vor den dritten Modul der Tm-Ausbildung (Ausbildung im Löscheinsatz) abzuschließen.

Geschrieben von Henning KochDen Sprechfunklehrgang vor dem 2. Modul durchzuführen halte ich nicht für notwendig und auch nicht für sinnvoll.
Deine Meinung - ich habe andere Erfahrungen gemacgt. FUNK gehört zur Plicht und ist keine freiwillige Kür nach Ende der Grundausbildung.

Geschrieben von Henning KochBeide Funktionslehrgänge vor den Einsatzübungen (also vor Modul 3) durchzuführen macht natürlich Sinn, ist aber IMO weder vorgeschrieben noch die Regel in NRW :-(
Regeln sind dazu da, um angepasst und ggf. auch geändert zu werden.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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