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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Reform der Unfallversicherung für die Fw und alle anderen? | 17 Beiträge | ||
Autor | Hart8mut8 Z.8, Schwelm / | 353740 | ||
Datum | 06.08.2006 22:04 MSG-Nr: [ 353740 ] | 7250 x gelesen | ||
Mir machen so einige Nebenkriegsschauplätze bei der Unfallversicherung Bauchschmerzen. Wie steht es mit eheähnlichen Lebensgemeinschaften? Bislang greift die Unfallversicherung im Todesfall nur dann, wenn die Partner verheiratet sind. Es ist aber auch denkbar, und nicht sonderlich selten, wenn Partner ohne Trauschein eine gemeinsame Zukunft aufbauen, Kinder kriegen etc.. Im unglücklichsten Fall erhält der hinterbliebene Partner keine Rente, obwohl beide Teile gemeinsame Verpflichtungen eingegangen sind. Ich halte dies für absolut schlecht geregelt, allerdings kein spezifisches Problem der Feuerwehr. Nehmen wir die Frage der Absicherung bei gleicher Tätigkeit, aber aus unterschiedlichen Bundesländern kommend. Zur Zeit ist die Unfallversicherung von Feuerwehrleuten unterschiedlich in den Ländern geregelt. Da kann es passieren, daß unterschiedliche Leistungen durch die Unfallversicherung entstehen, obwohl die Kameraden an der gleichen Stelle bei gleicher Tätigkeit verunglücken. Ich bin gespannt, wohin sich die Unfallversicherung entwickelt. Viele Grüße Hartmut Ziebs Vizepräsident des DFV | ||||
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