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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
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Deutscher Feuerwehrverband e.V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaReform der Unfallversicherung für die Fw und alle anderen?17 Beiträge
AutorHart8mut8 Z.8, Schwelm / 353753
Datum06.08.2006 22:45      MSG-Nr: [ 353753 ]7118 x gelesen

Die Sache mit den Hinterbliebenenleistungen ist leider nicht richtig.

In einem konkreten Fall in NRW kann der hinterbliebenen Verlobten leider keine Leistung gewährt werden, obwohl eine Verpflichtung gemeinsam eingegangen wurde.
Gleichfalls wäre nur eine Waisenrente zu zahlen, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden wäre. Die hinterbliebene Verlobte geht aber leer aus. Auch wenn die Haushaltsführung wie bei einem Ehepaar üblich gewesen wäre.

Es ist zwar richtig, daß das SGB V die Grundleistungen regelt. Und diese sind gleich. Aber es gibt erhebliche länderspezifische Unterschiede für die Zusatzleistungen der Feuerwehr. Feuerwehrleute sind zunächst bei den öffentlichen Unfallversicherungsträgern angesiedelt. In einigen Ländern auch bei den Feuerwehrunfallkassen.
So kann es zu erheblich unterschiedlichen Leistungen kommen.
Man spricht hier auch gerne von den "Mehrleistungen", obwohl die Wortwahl schnell zu falschen Schlußfolgerungen verleitet.
Unabhängig von der Wortwahl, halte ich eine optimale und gleiche Absicherung von Feuerwehrleuten unabhängig vom jeweiligen Bundesland für zwingend erforderlich.
Wenn ehrenamtliche Feuerwehrleute ein Risiko auf sich nehmen, daß nicht als selbstverständlich betrachtet werden darf, dann ist eine optimale Unfallversicherung für diese Menschen eine Verpflichtung der Gesellschaft.
Dabei ist es eigentlich unerheblich, welcher Organisation und welchem Bundesland der betroffene Geschädigte angehört.

Viele Grüße
Hartmut Ziebs
Vizepräsident DFV



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