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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaReform der Unfallversicherung für die Fw und alle anderen?17 Beiträge
AutorHart8mut8 Z.8, Schwelm / 353755
Datum06.08.2006 22:57      MSG-Nr: [ 353755 ]7284 x gelesen

Stimmt.
SGB VII.

Wird aber nicht schon seit Jahren geändert.

Veränderungen betreffen zunächst Leistungsprofile und die Organisation der Unfallversicherung.

Zunächst ist die Unfallversicherung eine Angelegenheit des Bundes.
Laut eines Papieres der Bund-Länder-Kommission, sollen die zur Zeit bestehenden Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Bereich reduziert werden.
Dies ist vom Grundsatz auch nicht zu kritisieren.
Dabei dürfen aber nicht die Versicherungsleistungen für Feuerwehrleute über Bord geworfen werden.
Feuerwehrleute sind nicht mit Schülern zu vergleichen. Siehe vorherige Antwort.

Selbstständige mögen ein kleiner Problembereich sein, der aber nicht wirklich zu Reformen führt.

Wenn Reformen anstehen, dann dürfen diese nicht zu einer schlechteren Absicherung führen.
Nur um eine eigene Unfallkasse zu erhalten, dürfen wir keine Abstriche in den leistungen hinnehmen.

Viele Grüße
Hartmut Ziebs
Vizepräsident DFV



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