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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Reform der Unfallversicherung für die Fw und alle anderen? | 17 Beiträge | ||
Autor | Hart8mut8 Z.8, Schwelm / | 353755 | ||
Datum | 06.08.2006 22:57 MSG-Nr: [ 353755 ] | 7284 x gelesen | ||
Stimmt. SGB VII. Wird aber nicht schon seit Jahren geändert. Veränderungen betreffen zunächst Leistungsprofile und die Organisation der Unfallversicherung. Zunächst ist die Unfallversicherung eine Angelegenheit des Bundes. Laut eines Papieres der Bund-Länder-Kommission, sollen die zur Zeit bestehenden Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Bereich reduziert werden. Dies ist vom Grundsatz auch nicht zu kritisieren. Dabei dürfen aber nicht die Versicherungsleistungen für Feuerwehrleute über Bord geworfen werden. Feuerwehrleute sind nicht mit Schülern zu vergleichen. Siehe vorherige Antwort. Selbstständige mögen ein kleiner Problembereich sein, der aber nicht wirklich zu Reformen führt. Wenn Reformen anstehen, dann dürfen diese nicht zu einer schlechteren Absicherung führen. Nur um eine eigene Unfallkasse zu erhalten, dürfen wir keine Abstriche in den leistungen hinnehmen. Viele Grüße Hartmut Ziebs Vizepräsident DFV | ||||
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