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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Schadensbemessung | 6 Beiträge | ||
| Autor | Guid8o L8., Pforzheim / Baden-Württemberg | 353825 | ||
| Datum | 07.08.2006 13:53 MSG-Nr: [ 353825 ] | 3309 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Meier wenn man sich mal grundsätzlich ein paar Gedanken zur Wirtschaftlichkeit der Gefahrenabwehr macht, kommt man irgenwann logischerweise darauf, dass eine Gefahrenabwehr nicht mehr Kosten verursachen sollte, als dadurch Schaden vermieden wird. AUs diesem Grund ist die Frage nach dem Sachschaden nach einem Brand auch falsch gestellt. Relevant ist, welche Werte durch den Einsatz der Feuerwehr gerettet werden konnten. Das ist regelmäßig das etwa 2-3-fache des entstandenen Schadens. Die paar Zimmer- oder PKW-Brände, bei denen diese Faustformel nicht stimmt, fallen wegen der Großschäden nicht besonders ins Gewicht. Geschrieben von Martin Meier Wie wird für eure Statistik ein "gerettetes Menschenleben" definiert? Zählt da jeder aus einem Pkw freigeschnittene Leichtverletzte oder nur die Personen, die mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ohne den Einsatz der Feuerwehr zu Tode gekommen wären? Das es in D keine einheitliche Statistik gibt, macht hier im Grunde jeder, was er für richtig hält. Eine eingeschlossene Person nach einem VU ist sicher ein Beispiel, das nicht überall als "Rettung" zählt. Oder eine Person im Aufzug... Interessante Frage, ich bin auf die Antworten im Forum gespannt... :-) | ||||
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