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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Wer öffnet die PA-Flasche? | 46 Beiträge | ||
| Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 353928 | ||
| Datum | 08.08.2006 10:28 MSG-Nr: [ 353928 ] | 17675 x gelesen | ||
Hallo! Das ist die Definition die wir auch verwenden. Ab der Rauchgrenze (= Bereich in dem mite dem Auftreten von Atemgiften zu rechnen ist) wird mit angeschlossenen LA vorgegangen. Eine generelle Definition, dass ab dem Gefahrenbereich mit angeschlossenen LA vorgegangen wird halte ich für etwas schwammig. Der Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem irgendeine Gefahr für leben, Gesundheit, Sachen oder Umwelt besteht. Der Atemschutz schützt vor Atemgiften (auch bei ABC Lagen). Also brauche ich auch nur da Atemschutz, wo eine Gefahr durch Atemgifte besteht. Gruß Stephan | ||||
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