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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Müssen Betriebe Brandschutzpläne erstellen? | 4 Beiträge | ||
Autor | Jan 8B., Dittweiler / Rheinland-Pfalz | 353932 | ||
Datum | 08.08.2006 11:40 MSG-Nr: [ 353932 ] | 5841 x gelesen | ||
Also ich glaube du hast auch einen Begriff verwechselt. Flucht- und Rettungs-Pläne sind keine "Evakuierungspläne" nach denen geübt wird, sondern Grafiken des Gebäudes mit den Fluchtwegen, Sammelplätzen, Löscheinrichtungen, usw.. Diese sollen an den üblichen Zugängen zum Gebäude aufgehängt sein (Personaleingänge, Haupteingang,...). Wir haben in unserer Firma zusätzlich auf jedem Stockwerk und in jedem Brandabschnitt welche aufgehängt. Die muss eine Firma auf jeden Fall vorweisen, nach den von Dir genannten Bedingungen. Was es noch gibt sind die Brandschutzordnungen A, B und C. Brandschutzordnung A gilt für alle Personen, die sich in der Firma aufhalten, ob Angestellte oder Besucher. Brandschutzordnung B trifft man seltener an, sie gilt nur für Personen, die sich regelmäßig und für längere Zeit in der Firma aufhalten. Diese habe ich für unsere Firma erstellt. Brandsch.ordnung C gilt nur für Personen, die mit dem abwehrenden Brandschutz betraut sind (Selbsthilfekräfte, Brandschutzbeauftragte, betriebliche Fauerwehrleute). Feuerwehrpläne werden seltener gefordert (leider). Für bestehende Firmen werden sie nachträglich selten erstellt, ausser es gibt Nutzungsänderungen oder Erweiterungen. Sie können auch von der Versicherung evtl. auch nachträglich gefordert werden. Diese Pläne werden dann auch der Feuerwehr übergeben. Sie ersetzen aber noch keinen Alarm- und Einsatzplan, sondern können in diesen integriert werden. Ich hoffe ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen. Gruß Jan Becker | ||||
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