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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Müssen Betriebe Brandschutzpläne erstellen? | 4 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 353951 | ||
Datum | 08.08.2006 13:56 MSG-Nr: [ 353951 ] | 5735 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jan Becker Also ich glaube du hast auch einen Begriff verwechselt. So, welchen denn? Oder haben da die Knechte des Grauens vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die nämlich die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ? ArbStättV) erlassen die Wechsstaben verbuchselt? Denn diejenigen schreiben nämlich darselbst: Geschrieben von §4, Abs. 4 ArbStättV § 4 OK, gut gut, es gibt ja auch Evakuierungspläne. (Auf welcher Grundlage bitte? Auch Google hilft da nicht wirklich weiter! ) Geschrieben von Jan Becker Flucht- und Rettungs-Pläne ... sollen an den üblichen Zugängen zum Gebäude aufgehängt seinSagt wer? Geschrieben von Jan Becker Wir haben in unserer Firma zusätzlich auf jedem Stockwerk und in jedem Brandabschnitt welche aufgehängt. Ja, schön, und auch schön bezahlt ;-) Und jetzt erzähl mir noch, dass ihr diese jeden Tag aufmerksam studiert. Sonst Habt ihr doch Unmengen Geld zum Fenster rausgeworfen! Außer Du arbeitest bei einem großen, immer kleiner werdenden Automobilhersteller, die so kurze Arbeitszeiten haben, dass sie ihre Leute jedes mal neu anlernen müssen ;-)) Dann macht so eine Planflut auch Sinn. Geschrieben von Jan Becker Was es noch gibt sind die Brandschutzordnungen A, B und C. In der Tat. Hat im entfernten Sinn auch was mit Feuerwehrplänen und Flucht- und Rettungsplänen zu tun. Geschrieben von Jan Becker Feuerwehrpläne werden seltener gefordert (leider). Für bestehende Firmen werden sie nachträglich selten erstellt, ausser es gibt Nutzungsänderungen oder Erweiterungen. Ja, dann aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. drohendem Weltuntergang) gemäß (landesbezogen) Art. 60, Abs.3 BayBO. Oder aber siehe auch: Geschrieben von meinereiner Schau mal in das jeweilige Brandschutzkonzept/den Brandschutznachweis, da stehts auch meistens oft drin, ob das eine oder andere (oder beides) zu erstellen ist.Da schreib ichs sonst auch des öfteren rein ;-) Und, ganz ehrlich, im glückseeligen VVB-Land Bayern haben uns unsere Landesväter auch damit (mit der VVB) ein schnuckeliges Werkzeug an die Hand gegeben, Feuerwehrpläne nachträglich zu fordern. Geschrieben von Jan Becker Sie können auch von der Versicherung evtl. auch nachträglich gefordert werden. Bloß net, dann wären es ja wieder Brandschutzpläne!! Geschrieben von Jan Becker Diese Pläne werden dann auch der Feuerwehr übergeben. Sie ersetzen aber noch keinen Alarm- und Einsatzplan, sondern können in diesen integriert werden. Feuerwehrplan - Flucht- und Rettungsplan - Einsatzplan - Alarmplan: noch a Plan ;-) Geschrieben von Jan Becker Ich hoffe ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen. Hm, netter Versuch ;-) Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | ||||
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