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Landesfeuerwehrverband
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaMüssen Betriebe Brandschutzpläne erstellen?4 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern353951
Datum08.08.2006 13:56      MSG-Nr: [ 353951 ]5735 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Jan BeckerAlso ich glaube du hast auch einen Begriff verwechselt.
So, welchen denn? Oder haben da die Knechte des Grauens vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die nämlich die Verordnung über Arbeitsstätten
(Arbeitsstättenverordnung ? ArbStättV)
erlassen die Wechsstaben verbuchselt?
Denn diejenigen schreiben nämlich darselbst:
Geschrieben von §4, Abs. 4 ArbStättV § 4
Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
... dummdummdidei ...
(4) ... Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben.

OK, gut gut, es gibt ja auch Evakuierungspläne. (Auf welcher Grundlage bitte? Auch Google hilft da nicht wirklich weiter! )

Geschrieben von Jan BeckerFlucht- und Rettungs-Pläne ... sollen an den üblichen Zugängen zum Gebäude aufgehängt sein Sagt wer?
Geschrieben von Jan BeckerWir haben in unserer Firma zusätzlich auf jedem Stockwerk und in jedem Brandabschnitt welche aufgehängt.
Ja, schön, und auch schön bezahlt ;-) Und jetzt erzähl mir noch, dass ihr diese jeden Tag aufmerksam studiert. Sonst Habt ihr doch Unmengen Geld zum Fenster rausgeworfen! Außer Du arbeitest bei einem großen, immer kleiner werdenden Automobilhersteller, die so kurze Arbeitszeiten haben, dass sie ihre Leute jedes mal neu anlernen müssen ;-)) Dann macht so eine Planflut auch Sinn.

Geschrieben von Jan BeckerWas es noch gibt sind die Brandschutzordnungen A, B und C.
In der Tat. Hat im entfernten Sinn auch was mit Feuerwehrplänen und Flucht- und Rettungsplänen zu tun.

Geschrieben von Jan BeckerFeuerwehrpläne werden seltener gefordert (leider). Für bestehende Firmen werden sie nachträglich selten erstellt, ausser es gibt Nutzungsänderungen oder Erweiterungen.
Ja, dann aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. drohendem Weltuntergang) gemäß (landesbezogen) Art. 60, Abs.3 BayBO.
Oder aber siehe auch:
Geschrieben von meinereinerSchau mal in das jeweilige Brandschutzkonzept/den Brandschutznachweis, da stehts auch meistens oft drin, ob das eine oder andere (oder beides) zu erstellen ist. Da schreib ichs sonst auch des öfteren rein ;-)
Und, ganz ehrlich, im glückseeligen VVB-Land Bayern haben uns unsere Landesväter auch damit (mit der VVB) ein schnuckeliges Werkzeug an die Hand gegeben, Feuerwehrpläne nachträglich zu fordern.

Geschrieben von Jan BeckerSie können auch von der Versicherung evtl. auch nachträglich gefordert werden.
Bloß net, dann wären es ja wieder Brandschutzpläne!!

Geschrieben von Jan BeckerDiese Pläne werden dann auch der Feuerwehr übergeben. Sie ersetzen aber noch keinen Alarm- und Einsatzplan, sondern können in diesen integriert werden.
Feuerwehrplan - Flucht- und Rettungsplan - Einsatzplan - Alarmplan:
noch a Plan ;-)

Geschrieben von Jan BeckerIch hoffe ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen.

Hm, netter Versuch ;-)

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

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