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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | |||
Thema | THW & Feuerwehr | 27 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355066 | |||
Datum | 13.08.2006 18:20 MSG-Nr: [ 355066 ] | 9577 x gelesen | |||
Klar hat das THW einen gesetzlichen Auftrag, sonst ginge das ja nicht, ich kenne im einzelnen die Auszüge aus diesem Gesetz nicht,(...) Einfach mal lesen... (...)aber die Bundes und Landesmittel(...) Welche Landesmittel? (...)die zum THW fliesen sind sicher nicht nur dazu da, dass das THW im Ausland glänzen kann, sondern im Falle des Falles in Deutschland den Katastrophenschutz zusammen mit den anderen Hilfsorganisationen und Behörden sicher zu stellen, oder sehe ich das völlig falsch?? 1. Die Auslandstätigkeiten beeinträchtigen nicht die Inlandstätigkeiten des THW. Also wo ist das Problem. 2. Der Bund (allg.) schein mit der Gewichtung der Aufgabenbereiche der BA THW zufrieden zu sein. 3. Das AA scheint auch glücklich zu sein. Wieso sonst beauftragen sie regelmäßig das THW. 4. Teile der Kosten für Auslandseinsätze werden durch Dritte finanziert. MkG Marc
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