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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehren in Kleinstkommunen | 8 Beiträge | ||
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 355189 | ||
Datum | 14.08.2006 10:00 MSG-Nr: [ 355189 ] | 5193 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ingo zum Felde In Niedersachsen stellt die Samtgemeinde d.h. eine Zusammenfassung von mehreren Gemeinden die Feuerwehr. Die Samtgemeinden haben i.d.R. nicht weniger als 7.000 Einwohner. Bevor ich mich hier jetzt in ellenlange Ausführungen über das nds. Kommunalrecht ergehe, guckst Dir die NGO (Nds. Gemeindeordnung) an, da gibt's Infos, was es neben den Samtgemeinden noch alles gibt (Gemeinden (mit Stadtrecht Städte) bestehend aus mehreren Ortschaften/Ortsteilen, selbständige Gemeinden (Städte), große selbständige Städte, kreisfreie Städte ...). Geschrieben von Ingo zum Felde Die Mindestausstattung einer Samtgemeinde (unter 15.000 EW) sind 2x LF10/6 + 2x TLF16/24 (wobei Normfahrzeuge nicht gefordert werden). Eine Hilfsfrist ist nicht gefordert. Das wäre mir nun ganz neu ;-))) Hier hilft ein Blick in die Mindeststärkeverordnung. Dass eine Gemeinde/Samtgemeinde mindestens zwei OrtsF als Stützpunkt ausrüsten muss, ist richtig, aber sieh Dir mal genau an, was da für Fahrzeuge beschrieben werden, insbesondere die Beschreibung des TLF mit Truppbesatzung und mindestens 1.600 L Wasser ist ganz putzig (gab es mal als TW und wird in dieser VO (von 2005!!!) immer noch beschrieben, obwohl es das weder genormt noch als TW noch gibt) ..... MkG, Sven | ||||
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