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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehren in Kleinstkommunen | 8 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 355207 | ||
Datum | 14.08.2006 12:23 MSG-Nr: [ 355207 ] | 5328 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Bernd Schaller: Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, wie solche Zwerggemeinden (ich nenn hier mal Wiedenborstel mit 6 Einwohnern, Süderhöft oder Gröde) ihrer Pflichtaufgabe Feuerwehr nachkommen. Na, da hast Du Dir aber auch lustige Beispiele rausgesucht ;-). Kann mir hier jemand sagen, wie das in diesen Gebietskörperschaften gehandhabt wird? Wiedenborstel - laut Wikipedia mit sogar nur 5 Einwohnern die kleinste "Gemeinde" Deutschlands (sehr ulkig: "Die Gemeinde hat eine Gemeindeversammlung, anstelle einer Gemeindevertretung, dieser gehören alle Einwohner der Gemeinde an." - was auch sonst...) - gehört zum Amt Kellinghusen Land (18 "Gemeinden", 9.012 Einwohner) und Süderhöft zum Amt Treene (14 "Gemeinden", 12.254 Einwohner). Gröde ist eine Hallig und nimmt insofern eine Sonderstellung ein (hier wird niemand auf Nachbarschaftshilfe bauen...; es gibt bei aktuell 14 Einwohnern eine Grundschule!), gehört aber trotzdem zum Amt Pellworm, das allerdings mit 4 "Gemeinden" und 1.382 Einwohnern auch nicht grade groß ist. Bei der Suche hab ich bei Wikipedia übrigens noch die mit 313 Einwohnern (und weniger Fläche als die Hallig Gröde!) kleinste Stadt Deutschlands Arnis gefunden, die allerdings wiederum jedoch dem Amt Kappeln (4 "Gemeinden", 1.931 Einwohner) angehört. Der Begriff "Gemeinde" bedeutet also nicht automatisch "selbständig", sondern ist von der jeweiligen Landesgesetzgebung abhängig. Gruß Daniel | ||||
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