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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Unterbringung pers. Schutzausrüstung (HuPF) | 38 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Wachtendonk / Nordrhein-Westfalen | 355323 | ||
Datum | 14.08.2006 20:56 MSG-Nr: [ 355323 ] | 19424 x gelesen | ||
Hallo Sebastian, Ich denke da zweifelst du zu viel an. Es handelt sich doch um den 3.RTW. Ich denke eher, dass wenn die Besatzung des 3. RTW im Brandeinsatz gebunden sie erst wieder in den Rettungsdienst "zurückfallen", wenn der Brandeinsatz beendet ist. Ich denke das ist vergleichbar mit einem Einsatz eines KLAF. Dann ist auch ein Trupp des Löschzug gebunden und kann nciht im Löschzugeinsatz mitwirken. Also kann ich die RTW-Besatzung durchaus ihre Hupf-Kleidung mitführen um unabhängig die EInsatzstelle anfahren zu können. Zur eigentlichen Frage kann ich leider nichts beistern, da ich mich leider nicht auf einem RTW und in dem Platzangebot dieser Fahrzeuge auskenne. Gruß Markus Windbergs | ||||
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