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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
| Thema | 1€ job und lohnausfall | 8 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355361 | |||
| Datum | 14.08.2006 23:21 MSG-Nr: [ 355361 ] | 4880 x gelesen | |||
Sollte die Gemeinde mir (in diesem Fall) gegenüber so argumentieren, dann wäre es der letzte Einsatz, bei dem ich die Arbeitsstätte verlassen hätte bzw. später gekommen wäre. So doof es sich anhören mag: Ein pflichttreuer städtischer Beamter müßte vermutlich sogar darauf verweisen, daß ihm eine gesetzliche Grundlage für die Auszahlung fehlt und er daher (auch wenn er wollte) keine Auszahlung vornehmen darf. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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