News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema1€ job und lohnausfall8 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen355378
Datum15.08.2006 07:40      MSG-Nr: [ 355378 ]4624 x gelesen

Außerdem sagt es ja der Name schon, EinEuroJob, nicht Ein EuroAufwandsentschädigung ....

Es handelt sich aber um eine Mehraufwandsentschädigung (s. § 16 Abs. 3 SGB II). Selbst im Urlaub (hat der 1-Euro-Jobber keinen Anspruch auf Weiterbezahlung dieser Aufwandsentschädigung.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

1.302


1€ job und lohnausfall - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt