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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
| Thema | 1€ job und lohnausfall | 8 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355378 | |||
| Datum | 15.08.2006 07:40 MSG-Nr: [ 355378 ] | 4624 x gelesen | |||
Außerdem sagt es ja der Name schon, EinEuroJob, nicht Ein EuroAufwandsentschädigung .... Es handelt sich aber um eine Mehraufwandsentschädigung (s. § 16 Abs. 3 SGB II). Selbst im Urlaub (hat der 1-Euro-Jobber keinen Anspruch auf Weiterbezahlung dieser Aufwandsentschädigung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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