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Innenangriff
RubrikTaktik zurück
ThemaEinsatz bei Gewitter10 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern355404
Datum15.08.2006 10:18      MSG-Nr: [ 355404 ]6999 x gelesen

... die Eigensicherung geht vor !!!!!!!!

Durch Blitzschlag verletzte oder gar getötete Kameraden können niemanden mehr helfen und binden zusätzliche Kräfte.

Wenn die Gefahr durch Blitzschlag getroffen zu werden hoch ist, müssen eben alle Arbeiten solange eingestellt werden. Da Gewitter i.d.r. nicht stationär am Ort verbleiben ist spätestens nach einigen Minuten eine Wiederaufnahme der Arbeiten möglich.

Wenn man jetzt eine Situation konstruiert, bei der die Blitze links und rechts in 50m Entfernung einschlagen und Menschrettung aus dem brennenden Gebäude anliegen würde, geht auch dann die Eigensicherung vor. Stellt Euch vor, der Blitz schlägt ein und mehrere Kameraden sind tot. Wie steht ihr dann vor Gericht dar ? Auch gilt für mich, das ich den rückzug antrete, wenn mir die gefahr zu groß wird. Beim Brandeinsatz im IA ist das akzeptierter Standard - warum dann nicht auch bei solchen Unwetterlagen ? Ihr geht doch auch vom Dach eines Gherunter wenn der Strum zu stark wird .....



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