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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Frage zur FwDV 3 | 32 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 B.8, Wesseling / NRW | 355885 | ||
Datum | 17.08.2006 10:18 MSG-Nr: [ 355885 ] | 19143 x gelesen | ||
Hallo! Die FwDV 3-neu enthält einige Dinge nicht mehr, die noch in der FwDV 4-alt standen. Es wird z.B. auch nicht mehr aufgeführt, in welcher Reihenfolge die Schlauchleitungen am Verteiler angeschlossen werden. Dies wird wohl genauso wie die Verlegerichtung der Schläuche zu den Grundtätigkeiten Löscheinsatz und Rettung gezählt und findet sich dementsprechend in der FwDV 1/1. Dort ist festgelegt, dass Leitungen für andere, als den eigenen, Trupp vom Strahlrohr zum Verteiler verlegt werden müssen. Da dies aber nur dann der Fall ist, wenn der Schlauchtrupp keine anderen Aufgaben zu bewältigen hat (Leitervornahme, Lüftung, ...) wird in der Praxis kein klassischer Schlauchtrupp zur Verfügung stehen. Warum in der FwDV 3 dies dann ebenfalls explizit festgelgt werden soll, erschließt sich mir nicht. Grundtätigkeiten sind in den FwDV 1/1 und 1/2, wenn auch nicht immer besonders sinnvoll und teilweise praxisfern (s. Verlegerichtung von Schlauchleitungen), festgelegt. Leider weiß ich aus eigener Erfahrung, dass vielen FA der Inhalt gerade dieser FwDVs nicht bekannt ist, was dann in der Folge zu Diskussionen darüber führt, ob man das erste C-Rohr immer noch links am Verteiler anschließen soll oder nicht, weil die FwDV 3 dies nicht mehr regelt. Gruß Stephan | ||||
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