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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Kombination Auer-Maske mit Dräger-PA zulässig? | 35 Beiträge | ||
| Autor | Olaf8 W.8, Magdeburg/Drochtersen-Assel / Sachsen-Anhalt/Niedersachsen | 356009 | ||
| Datum | 17.08.2006 21:55 MSG-Nr: [ 356009 ] | 15409 x gelesen | ||
N'abend, wie mir auf Lehrgängen schon gesagt wurde, liegt die Crux in der Bescheinigung, die die Exam in dem großen Kasten auf dem Infoblatt fordert. In Deutschland passen die System der verschiedenen Hersteller, DIN sei dank, zusammen. Eine Bescheinigung werden die aber die Hersteller im Normalfall nciht ausstellen, da sie prüfen müßten, ob ihr System mit dem anderen Atemanschluß bzw. PA zusammenpaßt. Und es wird sich wohl kaum ein Unternehmen leisten, das zu sagen, denn dann wäre ja eine Geschäftsgrundlage teilweise entzogen. Solange bliebe demnach immer nur der Grundsatz: Es funktioniert, aber wenn was passiert, wird keiner die Schuld übernehmen. Mein Text, meine Meinung
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