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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Kombination Auer-Maske mit Dräger-PA zulässig? | 35 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8L., Kreiensen / Niedersachsen | 356128 | ||
| Datum | 18.08.2006 14:36 MSG-Nr: [ 356128 ] | 15288 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Olaf Wilke: In Deutschland passen die System der verschiedenen Hersteller, DIN sei dank, zusammen. Eine Bescheinigung werden dir aber die Hersteller im Normalfall nciht ausstellen, da sie prüfen müßten, ob ihr System mit dem anderen Atemanschluß bzw. PA zusammenpaßt. Brauchen Sie auch nicht, denn das hat die Exam schon für die Hersteller bei der Zulassungsprüfung gemacht, und entsprechend gelistet, welche Geräte, Filter und Masken der VFDB-Richtlinie 0802 entsprechen. Man lese den Gelben Kasten im ersten Link genau. Gruß Jürgen Linne Alles was ich hier zum besten gebe, ist meine persönliche Meinung. | ||||
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