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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Kombination Auer-Maske mit Dräger-PA zulässig? | 35 Beiträge | ||
| Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 356148 | ||
| Datum | 18.08.2006 16:34 MSG-Nr: [ 356148 ] | 15343 x gelesen | ||
Moinsen, mir ist tatsächlich nicht klar, worin der Unterschied in der "Zulässigkeit" und in "keine Bedenken gegen" sind? Lediglich in "ja das darfst du" und "eigentlich darfst du es nicht, aber es geht trotzdem"? Ist das dann eine Duldung von eigentlich Ausgeschlossenem, was die Exam im geben Kasten beschreibt? Denn im schwarz gerahmten Kasten steht ausdrücklich die Zusammenmghörigkeit von Flasche und Atemanschluss... Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | ||||
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