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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Kombination Auer-Maske mit Dräger-PA zulässig? | 35 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 356197 | ||
Datum | 18.08.2006 20:33 MSG-Nr: [ 356197 ] | 15562 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Es gibt immer wieder Versuche der einzelnen Hersteller (auch in den Normgremien!) da eine Einheitlichkeit auch in der Herstellerlinie zu verlangen. Was ist daran schlecht? Das halte ich für unsinnig, weil wofür haben wir genau dort Normen bis hin in den konstruktiven Bereich? Jetzt kann ich nicht mehr recht folgen? Das halte ich für gefährlich, weil dann der Einsatz gemischter Einheiten mit unterschiedlichen Geräten (auch in der Reserve) selbst bei gleicher Technologie schon von verschiedenen Herstellern nicht mehr möglich wäre! - Und genau deshalb sagen die Verbände hierzu eindeutig (leider zu wenig laut und zu wenig öffentlich!), dass das so nicht geht. Jetzt bin ich ratlos!? Natürlich kann man die Hersteller zwingen, das baugleiche über die Norm spezifizierte Teile und Geräte untereinander kompatibel sind! So darf ein Autohersteller nicht eine Reifenmarke, sondern nur die Spezifikation vorschreiben. Und da gehts über andere Verschleißteile weiter: Zündkerzen... Nur die Feuerwehren in ihrer kleinstaatlichen Denkweise, lassen sich von solch Drohungen der "Marktführer" verblenden. Schließlich ist die Norm entstanden, das auf Schrauben von X auch Muttern von Y, nicht nur passen, sondern auch die Festigkeit garantieren, die in der Spezifikation vorgeschrieben ist. mkg hwk | ||||
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