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| Rubrik | Atemschutz | zurück | |||
| Thema | Kombination Auer-Maske mit Dräger-PA zulässig? | 35 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356575 | |||
| Datum | 21.08.2006 07:32 MSG-Nr: [ 356575 ] | 15344 x gelesen | |||
ich glaube nicht, das es nur eine Zulassung für bestimmte Nutzer gibt... Hinsichtlich der BW kannst du so etwas ruhig Glauben. Nicht wenige Vorschriften auf nationaler bzw. EU-Ebene gelten für die Bundeswehr nämlich nicht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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