News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
Feuerwehrgesetz
RubrikAusbildung zurück
ThemaSelbstverständlichkeit, Einstellung der Bürger, war: Einsatz...25 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio356822
Datum22.08.2006 12:27      MSG-Nr: [ 356822 ]5219 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Stefan BrüningMan wünscht einen schönen Abend, steigt ins Auto und meldet sich einsatzbereit. Nennt sich dann "kein Einsatz für die Feuerwehr."

Es empfiehlt sich immer, die Aufgaben der Feuerwehr i.S. des entsprechenden Feuerwehr- bzw. Brandschutzgesetzes zu kennen. Nach meiner Interpretation des § 2 FwG BaWü ist der klassische Keller unter Wasser in Baden-Württemberg überhaupt nicht Aufgabe der Feuerwehr, da wohl in den seltensten Fällen ein öffentlicher Notstand i.S. des § 2 (1) FwG BaWü vorliegt. Oftmals scheint mir auch weder bei den Führungskräften, noch beim Bürger selbst (gut, bei dem ist das verständlich) die Erkenntnis vorhanden zu sein, dass die Feuerwehr so gut wie keinerlei Entscheidungsspielraum hat, ob sie tätig wird oder nicht. Liegt eine Notlage i.S. der Feuerwehr- oder Brandschutzgesetze vor, so muß sie tätig werden, liegt diese Notlage nicht vor, so hat sie nicht tätig zu werden. In dem Zusammenhang sei auch auf § 2 (3) FwG BaWü ("Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht begründet.") verwiesen.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.214


Selbstverständlichkeit, Einstellung der Bürger, war: Einsatz... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt