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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Schutzausrüstung FwDV 13/1 | 10 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 356850 | ||
Datum | 22.08.2006 13:54 MSG-Nr: [ 356850 ] | 5418 x gelesen | ||
Geschrieben von heike lozent Welche Kriterien muss denn ein Gesichtschutz erfüllen, um sich Gesichtschutz nennen zu dürfen ? Die DIN EN 14458 (2004-11);" Persönlicher Augenschutz- Gesichtsschutzschilde und Visiere zur Verwendung mit Schutzhelmen für die Feuerwehr, Krankenwagenpersonal und Notfalldienste", sagt einiges dazu aus. Hier sind die Beständigkeit gegen Strahlungswärme, Größe, Ergonometrie, Chemikalienbeständigkeit, Entflammbarkeit und der Schutz gegen Teilchen hoher Geschwindigkeit sowie noch andere Dinge geregelt, vor allem in Hinblick auf das Zusammenspiel mit Feuerwehrhelmen nach EN 443. Für die Beschaffung sollte es allerdings reichen, auf eine Prüfsiegel oder ein Zertifikat, das die Einhaltung der Norm bestätigt, zu achten. | ||||
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