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Tragkraftspitzenanhänger
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehren in Kleinstkommunen8 Beiträge
AutorCorb8in 8K., Sievershagen / Mecklenburg Vorpommern356964
Datum22.08.2006 19:48      MSG-Nr: [ 356964 ]5187 x gelesen

Hallo Bernd,
fls ich deine Fragen richtig verstanden habe, geht es um die zusamenlegung einer Feuerwehr in einer Gemeinde ( Ob Groß oder klein).
Laut §2 des Brandschutzgesetzes hat eine Gemeinde die Aufgaben:
1. Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer Feuerwehr
2. Stellung von Räumen und Plätzen für Gerätschaften
3. Ausbildung und Unterkunft bereitstellen
4. Gewährleistung der Alarmierung der Feuerwehr
5. Sicherstellung von Löschwasserversorgung
uvm.

Also fals die Gemeinden die nur so klein sind ist jeder Bewohner dieser Gemeinde in einer Feuerwehr. Es wird sicher kein Problem sein ein TSA in einen Raum, der für jeden zugängig ist, zu stellen. Nur das die Gemeinde mit 5 Personen nicht wirklich eine Gruppe bzw. eine Staffel zusammenstellen kann. Es kann auch vorkommen, dass die Gemeinde zusammen mit einer anderen eine Feuerwehr bildet.

Geschrieben von Bernd Schaller

Evtl durch Zweckverbände?

Die Zweckverbände haben in sofern etwas mit der Wasserversorgung zu tun dass von ihnen immer das notwendige Wasser kommen muss und , dass sie diese Wasserentnahmestellen, wie Unterflurhydrant, Oberflurhydranten, Flüsse, Seen ..., stetig warten.

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